Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich überprüfte Psychotherapieform und vereint eine große Anzahl spezifischer Techniken. Sie werden je nach Problematik entsprechend eingesetzt. Die Verhaltenstherapie verfolgt konkrete Ziele auf der Ebene des Fühlens, Denkens und Verhaltens. Sie leitet sich aus einer ausführlichen Diagnostik und Problemanalyse ab und setzt an auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen an, um Probleme auf der Ebene des Fühlens, Denkens oder Verhaltens im „Hier und Jetzt“ zu verändern. Die Verhaltenstherapie ist handlungsorientiert und schließt die Durchführung von Übungen innerhalb und außerhalb der Therapiestunde ein. In der Verhaltenstherapie stehen Wertschätzung, Transparenz sowie „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund der Behandlung. Deshalb erfolgt vor der Aufnahme einer Verhaltenstherapie eine umfassende Aufklärung über die Diagnose und Behandlungsplanung.

 

Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) nach Marsha Linehan

In der DBT steht eine gute Balance zwischen einfühlendem Verstehen in die Erlebenswelt der Patient*innen und der Anleitung zur Übernahme von Eigenverantwortung im Umgang mit Gefühlen, Gedanken und Verhaltensweisen im Vordergrund der Behandlung. Die DBT wurde ursprünglich zur Behandlung von Traumafolgestörungen, vor allem der Borderline-Persönlichkeitsstörung entwickelt und ist ebenfalls wissenschaftlich sehr gut überprüft. In der DBT werden unter anderem Fertigkeiten zur Verbesserung der Achtsamkeit, der Stresstoleranz, der Gefühlsregulation sowie der Verbesserung zwischenmenschlicher Fertigkeiten und des Selbstwerterlebens vermittelt. Diese Techniken können auch in die Behandlung anderer Störungsbilder, die mit Schwierigkeiten der Gefühlsregulation verbunden sind, äußerst sinnvoll einbezogen werden.

 

Weitere Angebote

  • Zertifizierte Diagnostik der Bindungsrepräsentation mittels Adult Attachment Projective Picture System (AAP)
  • Zertifizierte Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) für Eltern von Kindern im Alter von null bis drei Jahren

 


Ablauf der Psychotherapie

Kontaktaufnahme

Es wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Die aktuellen Telefonsprechzeiten und die dafür vorgesehene Telefonnummer finden Sie auf der Startseite: hier. Vielen Dank.

Sprechstunden

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie finden ein bis maximal drei Sprechstundentermine à 50 Minuten zur Abklärung und Beratung statt. Diese können unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob eine anschließende Psychotherapie begonnen wird oder nicht.

Bitte bringen Sie zur ersten Sprechstunde Ihre Krankenversichertenkarte (Chipkarte) mit, eine Überweisung ist nicht nötig.

 

Probatorische Sitzungen

Maximal vier weitere probatorische Sitzungen dienen der Überprüfung, ob die Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der vorliegenden Problematik erfolgversprechend ist. Die probatorischen Sitzungen dienen im Einzelnen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ausführlichen Diagnostik, einem Überblick über die bestehenden Probleme, der Ableitung eines Behandlungsvorschlages sowie der Aufklärung und Einwilligung in die Behandlung.

 

Antrag auf Psychotherapie

Bei bestehender Indikation für eine Verhaltenstherapie wird ein genehmigungs- oder zusätzlich gutachtenpflichtiger Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie (KZT; KZT 1: 12 Sitzungen, KZT 2: 12 Sitzungen) oder für eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Die Wartezeit auf die Entscheidung der Krankenkasse beträgt bei ausschließlich genehmigungspflichtigen Anträgen bis zu drei Wochen. In Ausnahmefällen kann sofort im Anschluss an die Sprechstunde ein Antrag auf Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen) gestellt werden, welcher bei der Krankenkasse ausschließlich anzeige-, nicht jedoch genehmigungspflichtig ist. Sollte die Teilnahme an einer Gruppentherapie (zusätzlich) sinnvoll sein, wird diese Möglichkeit innerhalb der probatorischen Sitzungen mit Ihnen ausführlich erörtert.

 


Kostenübernahme für die ambulante Psychotherapie

Gesetzlich versicherte Patient*innen

Die Psychotherapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird im Rahmen der Sprechstunde und probatorischen Sitzungen überprüft. Zur Abrechnung mit der Krankenkasse ist das quartalsweise Einlesen Ihrer Versichertenkarte in der Praxis erforderlich.

 

Privatversicherte Patient*innen

Die Kontaktaufnahme kann alternativ zur telefonischen Therapieplatzanfrage gerne per E-Mail erfolgen:
info@praxis-dr-bernheim.de
Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie einschließen. Dies können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

 

Beihilfeberechtigte Patient*innen

Die Kontaktaufnahme kann alternativ zur telefonischen Therapieplatzanfrage gerne per E-Mail erfolgen:
info@praxis-dr-bernheim.de
Die Kosten der Psychotherapie werden von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.

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Videosprechstunde

Einzelne therapeutische Termine können nach Absprache auch per Video erfolgen. Die Videosprechstunde erfolgt ausschließlich durch Nutzung einer durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV)-zertifizierten Plattform, so dass die Datensicherheit gewährleistet ist.

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